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Nutzungsüberlassungsvertrag Sportmobil

Einsatzkriterien Sportmobil Stadtsportbund Rostock e.V.


(Die Einsatzkriterien sind zwingender Bestandteil des Nutzungsüberlassungsvertrages)


1. Das Sportmobil kann in der Geschäftsstelle des Stadtsportbundes Rostock e.V. bestellt werden (schriftliche Antragstellung laut Formblatt). Ein Rechtsanspruch für den Antragsteller/ Veranstalter besteht nicht.


2. Die Kosten (Rechnung) für den Einsatz hat der Antragsteller/in/Veranstalter im Vorfeld auf das Konto des Stadtsportbundes Rostock e.V. zu überweisen.


3. Der unterschriebene Vertrag ist verbindlich!


Änderungen bzw. Rücktritt sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Einsatzbestätigung und Rechnung gegenüber dem Stadtsportbund Rostock schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine schriftliche Meldung betrachtet der Stadtsportbund Rostock e.V. dies als Zustimmung zu den vereinbarten Bedingungen.


4. Wir weisen darauf hin, dass der Antragsteller/in/Veranstalter für die Regelung der Unfallversicherung aller TeilnehmerInnen eigenverantwortlich ist.


5. Für den Auf- und Abbau des Sportmobils muss eine befahrbare Zuwegung bestehen.


Einsatz der Hüpfburg


6. Für den Auf- und Abbau der Hüpfburg ist der Veranstalter verpflichtet mindestens 2 Helfer zur Verfügung zu stellen.


7. Für den Einsatz der Hüpfburg ist mindestens eine ebene (!) Stellfläche von 6 x 6 Meter bereitzuhalten.


Des Weiteren muss der Untergrund so beschaffen sein, dass Heringe zur Verankerung der Hüpfburg in den Boden eingeschlagen werden können. Die Plane ist unter die Hüpfburg zu legen. Bei Gebrauch in der Halle ist die Hüpfburg gegen Verrutschen zu sichern.


8. Bei Regenwetter darf die Hüpfburg nicht verwendet werden.


9. Die Hüpfburg darf nicht unbeaufsichtigt genutzt werden. Die Benutzung ist grundsätzlich nur ohne Schuhe erlaubt. Die Aufsichtspflicht liegt beim Antragsteller/Veranstalter.


Einsatz der Teamer


10. Die Kosten für den Teamer beziehen sich auf 4 Stunden Einsatz. Der Teamer ist nicht für den inhaltlichen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich.


11. Ist der Teamer bereits vor Ort und die Veranstaltung wird wegen schlechter Wetterbedingungen abgebrochen, sind die angefallenen Fahrtkosten in Höhe von 0,30 € / km zu erstatten.


Versicherungsschutz / Schäden


12. Der Antragsteller ist für den Versicherungsschutz der TeilnehmerInnen (Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung) während der gesamten Nutzungsdauer selbst verantwortlich!


13. Der Nutzer ist verpflichtet, verursachte Schäden an den ausgeliehenen Geräten sowie am Sportmobil selbst unverzüglich zu melden und für diese aufzukommen.


14. Bei abhanden gekommenen Sportgeräten wird der Zeitwert dem/der Antragsteller/in/Veranstalter in Rechnung gestellt.

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Telefon / Mobil  
 
 
 
 
 
   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teamer Sportjugend HRO wird benötigt* 
 
 
 

Sicherheitsabfrage

 
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Rechtliches:

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