Nutzungsüberlassungsvertrag-Vereinsbus
Das Fahrzeug wird zu nachfolgenden Vertragsbedingungen verliehen:
Grundlage:
Der Stadtsportbund Rostock ist Halter des Fahrzeuges Ford Torneo Custom mit dem amtlichen Kennzeichen HRO-...
Das Fahrzeug fasst maximal 9 Personen inklusive Fahrer/in.
Wer den Vereinsbus nicht ordnungsgemäß zurückgibt, kann ihn zukünftig nicht mehr ausleihen.
1. KFZ-Papiere und Schlüssel
Mit dem Fahrzeug werden dem Nutzer alle notwendigen Schlüssel und Papiere ausgehändigt.
Fahrzeugschlüssel
Zulassung
Kopie des Nutzungsüberlassungsvertrages
ServiceCard und HelpCard der Versicherung
2. Versicherungen
Für das Fahrzeug besteht eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Eine Kasko-Vollversicherung mit einer SB von 1000 o.
500 Euro sowie einer Teilkasko von 300 oder 150 Euro. (Angebote werden zur Zeit noch geprüft)
Der Antragsteller ist für den Versicherungsschutz der TeilnehmerInnen (Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung) während der gesamten Nutzungsdauer selbst verantwortlich!
3. Antrag
Der Vereinsbus kann in der Geschäftsstelle des Stadtsportbundes Rostock e.V. bestellt werden (digitale Antragstellung). Ein Rechtsanspruch für den Antragsteller/in/ Veranstalter besteht nicht.
Der unterschriebene Vertrag ist verbindlich!
Änderungen bzw. Rücktritt sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Einsatzbestätigung und Rechnung gegenüber dem Stadtsportbund Rostock schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine schriftliche Meldung betrachtet der Stadtsportbund Rostock e.V. dies als Zustimmung zu den vereinbarten Bedingungen.
4.Nutzung
Die Nutzung ist ausschließlich Vereinen, die Mitglied im Stadtsportbund Rostock sind, gestattet.
Der Vereinsbus darf nicht für private Zwecke genutzt werden, sondern ausschließlich für Trainingslager-und Wettkampffahrten, Ferienfreizeiten sowie Vereinsveranstaltungen.
Das Fahrzeug ist bei Fahrantritt vollgetankt und ist vollgetankt zurückzugeben. Der zu tankende Treibstoff (Diesel) geht zu Lasten des Nutzers.
Der Vereinsbus ist gesäubert (außen und innen) zurückzugeben.
Müllentsorgung im Innenraum!
Innenraum saugen!
Waschanlage nach Autobahnfahrt!
Sollten oben genannten Punkte nicht erfüllt sein, gelten folgende Kosten für den Nutzer:
nicht aufgetankt - Die Betankung sowie eine Gebühr von 50 Euro wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
nicht gesäubert - Es wird eine Reinigungsgebühr von 50 Euro in Rechnung gestellt.
Das Fahrzeug ist ein NICHTRAUCHERFAHRZEUG!
Bei Missbrauch wird der Fahrzeug-Innenraum einer speziellen Reinigung unterzogen. Die nicht unerheblichen Kosten werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.
5.Führungsberechtigte
Das Fahrzeug darf nur von Personen geführt werden, die den Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) vor mindestens einem Jahr erworben haben und mindestens 21 Jahre alt sind. Der Nutzer muss sich von der Fahrtüchtigkeit des Fahrers und von der Tatsache des Vorhandenseins einer ordnungsgemäß ausgestellten, dem Kfz erforderlichen Fahrerlaubnis für den Fahrer überzeugen. Der Nutzer ist für das Handeln des jeweiligen Fahrers verantwortlich. Bei Vertragsabschluss ist von allen Fahrern des Vereinsbusses die Fahrerlaubnis zu kopieren.
6.Fahrzeugabholung- und Rückgabe
Die Übergabe und Rücknahme des Vereinsbusses erfolgt in individueller Absprache mit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle.
Der Schlüssel und die Fahrzeugpapiere sind zum verbindlich vereinbarten Rückgabetermin vollständig und persönlich abzugeben. Zur eigenen Absicherung wird das Fahrzeug bei der Rückgabe durch einen Verantwortlichen des Stadtsportbundes Rostock abgenommen.
7.Nutzungsgebühr
Das Nutzungsentgelt pro Tag beträgt 50 Euro brutto. Der Wochenendtarif (Freitag-Montag Vormittag) beläuft sich auf 150 Euro brutto.
8.Anzeigepflicht
Über jegliche Schäden am /im Fahrzeug hat der Nutzer den Stadtsportbund Rostock sogleich, spätestens jedoch bei Rückgabe des Fahrzeugs zu unterrichten. Auch sind jegliche Verluste (wie Papiere, Schlüssel oder KFZ-Zubehör) bei Rückgabe des Fahrzeuges anzugeben. Bei Unfällen muss unbedingt beachtet werden, das grundsätzlich die Polizei eingeschaltet werden muss. Der Unfallbericht, der durch den Nutzer erstellt werden muss, muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und Angaben über die beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Nach einem Unfall unbedingt beachten: Keine Schuldanerkenntnisse abgeben, da dadurch eine Gefährdung des Versicherungsschutzes entstehen kann.
9.Haftung
Der Nutzer haftet gegenüber dem Stadtsportbund Rostock für alle Kosten, die sich aus einer Verletzung dieser Nutzungs- und Überlassungsvereinbarung bzw. der Vertragsbedingungen ergeben. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die durch das Fahrzeug während der Nutzungsdauer verursacht werden und für alle Schäden am Fahrzeug, soweit nicht dafür die für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen (siehe Punkt 2 Versicherungen) eintreten. Dies gilt insbesondere in den Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Fahruntüchtigkeit und Unfallflucht. Die Haftung des Nutzers erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie z.B.
Sachverständigenkosten
Abschleppkosten
Wertminderung
Reinigungskosten
Mietausfallkosten

